Je nachdem wie Sie versichert sind, ist die Kostenabrechnung geregelt:
- bei gesetzlich Versicherten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nach Beantragung die Kosten für die Psychotherapie. Die Höhe des Honorars der Psychotherapiestunde ist von
der Krankenkasse festgelegt und wird von dieser voll erstattet.
- bei privat Versicherten werden in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie von der privaten Krankenkasse übernommen, wenn Sie sich dafür mit versichert haben. Dies
sollten Sie vorher mit Ihrer Versicherung abklären. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. (GOP).
- bei Beihilfe Versicherten, z. B. im öffentlichen Dienst, übernimmt die Beihilfestelle anteilig die
Kosten der Psychotherapie. Meist besteht eine zusätzliche private Krankenversicherung, um die gesamten Kosten abzudecken. Informieren Sie sich vor der Psychotherapie bei Ihren Versicherungen über
die Kostenübernahme.
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Selbstzahler zahlen selbst. Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Wir helfen Ihnen gerne bei Fragen zu der Beantragung der Kostenübernahme, unabhängig wie und wo sie versichert sind !